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Freitag, 23. März 2012

Sven Regener, Piraten und die restlichen Outlaws

Es tut sich was im Netz. Das ist gut, da will ich mittun.
Grob gesagt geht es um Urheber/Nutzungs/Verwertungsrechte musikalisch-künstlerischer Elaborate und der Herr Regener fordert als Künstler vehement das Recht auf Bezahlung seiner Leistung, die Piraten sprechen ihm dieses ab, und zwar, Achtung, jetzt kommt´s, mit der Begründung, es gäbe gar keinen "Diebstahl geistigen Eigentums".
Ja, bei euch vielleicht nicht, mag man ihnen da gerne entgegenschreien, ebensowenig, wie ihr je an einer Gehirnerschütterung leiden werdet, denn wenn die Grundvoraussetzung fehlt...
Das merkt man schon an der Begründung für vorangegangene Behauptung, die da in etwa lautet: Bei einem Diebstahl nimmt man unerlaubt etwas weg, so zum Beispiel im Supermarkt, wo ich mir ´ne Buddel Korn schnappe und die dann ungesetzlicherweise, weil ich sie ja nicht bezahle, in meinen Besitz übergeht.
Wenn ich dagegen im Netz irgendwo etwas illegal downloade, bleibt das ja erhalten. Aha.
Wow, das von Leuten, die schon im Land- und (hoffentlich nicht) bald auch im Bundestag sitzen.

Jut, machen wir mal ein bisschen Rechtskunde für Anfänger. Keine Angst, jetzt kommen keine Paragraphen oder sowas, ist gar nicht nötig.
Wenn das Musikstück (oder was auch immer) dort von einer autorisierten Firma wie dem Plattenlabel oder Vertrieb  eingestellt und zum kostenlosen Download angeboten wurde, hat der Künstler resp. Komponist sich gefälligst mit denen um eine angemessene Entlohnung zu prügeln. Ist das, wie wohl in den meisten Fällen, nicht gegeben und ergibt sich das Angebot aus der unrechtmässigen Bereitstellung, machen sich sowohl Bereitsteller als auch illegaler Nutzer strafbar.
Punkt.
Denn natürlich gibt es das Recht auf geistiges Eigentum. Wäre dem nicht so, könnte sich jeder X-beliebige die künstlerischen Schaffensprodukte Anderer aneignen und weiterverwerten.
Ums nochmal plastischer zu sagen: Stelle ich einen Text ins Netz, versehen mit Copyright, und jemand nimmt den und veräussert ihn anderswo, bietet ihn beispielsweisee als kostenpflichtiges E-Book an, begeht er damit gleich mehrere Straftaten auf einmal.
Zusätzlich reiss ich ihm die Hände ab und dann möcht ich mal sehen, wie er mit der Nase allein Copy+Paste bewerkstelligen will.

Sicher bedarf das Urheberrecht einiger Veränderungen/Anpassungen an die neuen Medien, da mag ich wohl konform gehen, aber einem Künstler abzusprechen, er hätte da etwas geschaffen, das bezahlenswert ist?